Allgemeine Teilnahmebedingungen für Messegemeinschaftsstände der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG Thüringen) im In- und Ausland

1. Anmeldung und Zulassung

Die finale Anmeldung zur Teilnahme erfolgt digital über das Buchungstool „Profairs“ der LEG Thüringen mit der Buchung eines Standes. Mit der finalen Buchung Ihres Standpaketes erkennen Sie die vorliegenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen an. Die Anmeldung darf keine Bedingungen und Vorbehalte enthalten, andernfalls wird sie nicht berücksichtigt. Die Anmeldung zur Teilnahme muss spätestens bis zum Anmeldeschluss eingegangen sein. Die Anmeldung ist ein unwiderrufliches Vertragsangebot an die LEG Thüringen. Die Anmeldung begründet noch keinen Anspruch auf Zulassung oder auf eine bestimmte Größe und Lage des Standes. Der Anmelder erhält von der LEG Thüringen, soweit die firmenspezifischen Voraussetzungen vorliegen, die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird und nicht mehr Anmeldungen vorliegen als Ausstellungsfläche vorhanden ist, eine Zulassungsbestätigung zur Annahme des Angebotes. Weicht der Inhalt der Zulassung vom Inhalt der Anmeldung ab, so kommt der Vertrag nach Maßgabe der Zulassung zustande, es sei denn, der Anmelder widerspricht schriftlich innerhalb einer Woche. Ein Anspruch auf Zuteilung bestimmter beantragter Plätze, Lage oder Charakter besteht nicht. Ansprüche gegenüber der LEG Thüringen hinsichtlich Lage oder Charakter sind ausgeschlossen.

Im Übrigen gelten folgende Maßgaben:

  1. Mitaussteller, die ihre finanziellen Verpflichtungen aus früheren Veranstaltungen nicht erfüllt haben, können von der Zulassung ausgeschlossen werden. 
  2. Der Mitaussteller oder dessen Unteraussteller dürfen keine Aussagen treffen oder Handlungen unternehmen, die diskriminierend (in jeglicher Hinsicht) sind, sich gegen die Menschenwürde richten oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland infrage stellen. 
  3. Die LEG Thüringen ist berechtigt, die Zulassung jederzeit zu widerrufen, wenn diese aufgrund falscher Voraussetzungen oder Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen. Auf ein Verschulden des Mitausstellers kommt es hierbei nicht an. 
  4. Vertragspartner sind die LEG Thüringen und der angemeldete Mitaussteller. Eine teilweise oder vollständige Untervermietung des Standes ist nicht zulässig, es sei denn, die LEG Thüringen hat dem ausdrücklich zugestimmt.

2. Organisation

Die LEG Thüringen leitet die gesamte Planung und Umsetzung des Thüringer Messeauftritts. Der Kontakt zum Dienstleister für den Messebau bei der Umsetzung des Messekonzeptes erfolgt in Abstimmung mit den Mitausstellern durch die LEG Thüringen.

  • Grundlage des Messekonzeptes ist ein gemeinschaftlicher Auftritt aller Partner mit einheitlichen Gestaltungselementen im Corporate Design des Freistaats Thüringen. Wünsche und Anregungen der Mitaussteller bezüglich der Standgestaltung werden aufgenommen und geprüft und fließen ggf. in die Gestaltung des Messestandes ein. 
  • Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Standzuschnitt. 
  • Das Platzieren von eigenem Messeequipment (Roll ups, Plakate, Möbel etc.) ist grundsätzlich nicht erlaubt. In Ausnahmefällen ist eine Prüfung durch die LEG Thüringen möglich. 
  • Aussteller werden nach Zuteilung der Standflächen in Textform über Fragen der Vorbereitung und Durchführung der Gemeinschaftsausstellung unterrichtet. Folgen, die durch das Nichtbeachten dieser Rundschreiben entstehen, hat ausschließlich der Aussteller zu vertreten.
  • Die LEG Thüringen führt im Nachgang der Messen eine kurze Online-Feedbackbefragung durch. Als Aussteller verpflichten Sie sich, an der Befragung teilzunehmen.

3. Überbuchung

Sollte es zu einer Überbuchung des Standes kommen, ist der zeitliche Eingang der Anmeldung ausschlaggebend für die Berücksichtigung der Teilnahme am Thüringer Gemeinschaftsstand.

4. Paketpreise

Im Preis enthalten sind: 

  • anteilige, förderfähige Ausgaben gemäß den angemeldeten Quadratmetern (Standmiete, Miete Grundausstattung Standbau)
  • anteilige, nicht förderfähige Ausgaben gemäß den angemeldeten Quadratmetern (z. B. Standcatering)

Die vorgegebenen Hygienestandards aufgrund von Covid 19 o. ä. werden bei der Standgestaltung berücksichtigt. Sich daraus ergebene Mehrkosten sind im Paketpreis inkludiert. 

Zusätzliche Ausstattungswünsche, die nicht im Paket enthalten sind (z. B. Miete für Vitrinen, Unterbauten, Regale etc.) können nach Absprache kostenpflichtig dazu gebucht werden. 

Alle Kosten für Standbau und Standfläche sind als Mietkosten zu verstehen. Sie berechtigen den Aussteller zur Nutzung des Standes während der Messezeit. Eine Mitnahme des Standes oder von Teilen des Standes nach der Messe ist nicht gestattet.

5. Reisekosten

Reisekosten (z. B. Flug, Übernachtung) sind nicht förderfähig und müssen von jedem Teilnehmer selbst in vollem Umfang getragen werden. 

Die Reiseorganisation liegt in der Verantwortung des Ausstellers, wobei die LEG Thüringen beratend unterstützen kann. 

6. Aussteller- und Parkausweise

Die Gebühren für kostenpflichtige Ausweise werden den Mitausstellern nach Verbrauch in Rechnung gestellt.

7. Standbetreuung

Mit der Teilnahme am Gemeinschaftsstand verpflichten Sie sich, Ihren Stand zu den von der Messe benannten Öffnungszeiten zu betreuen.

8. Bild- und Tonaufnahmen

Die LEG Thüringen und die von ihr beauftragten Dritten sind berechtigt, Fotografien, Zeichnungen sowie Film- und Videoaufnahmen vom Ausstellungsgeschehen, von den Ausstellungsbauten und -ständen sowie den Ausstellungsobjekten anfertigen zu lassen und für Werbung oder Presseveröffentlichungen zu verwenden. Dies gilt auch für Aufnahmen der Presse oder des Fernsehens mit Zustimmung der LEG Thüringen. Der Mitaussteller stimmt dem mit seiner Anmeldung ausdrücklich zu.

9. Haftung und Versicherung

Für Schäden und Verluste an Gütern der Mitaussteller auf der Messe übernimmt die LEG Thüringen keine Haftung. Jeder Teilnehmer hat für seinen Bereich Versicherungsschutz im erforderlichen Umfang durch den Abschluss geeigneter Verträge selbständig sicherzustellen.

10. Ausschluss und Vertragsstrafe

Die LEG Thüringen behält sich vor, jederzeit Ausstellungsgegenstände, Darstellungen und Mitaussteller, die nicht den genannten Bedingungen entsprechen, unter Erhebung einer Vertragsstrafe in dreifacher Höhe der Ausstellergebühr zurückzuweisen.

11. Rechnungslegung

Die LEG Thüringen tritt als Hauptaussteller auf und erhält somit alle Rechnungen direkt vom Veranstalter. Die Abrechnung erfolgt durch die LEG Thüringen. Die Preise in der Anmeldung sind Kalkulationsbeispiele und werden auf der Basis von Plankosten erstellt. Abweichungen sind durch Veränderungen z. B. in der Standgröße und Mitausstellerzahl möglich. Die Rechnungslegung erfolgt nach Messeteilnahme und Abrechnung des Gesamtprojektes mit den tatsächlichen Kosten. Die in der Rechnung genannten Zahlungstermine sind einzuhalten. 

12. Rücktritt/Vertragsauflösung

Der Mitaussteller ist berechtigt, innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach der verbindlichen Anmeldung vom Vertrag zurückzutreten.

Erklärt der Mitaussteller seinen Rücktritt nach dieser Frist, ist der Mitaussteller zu folgender Zahlung verpflichtet:

  • Rücktritt ab 14 Tagen nach Anmeldung: 100 % der Beteiligungspreise ohne Förderung
  • Kann die Standfläche weitervermietet werden, erhebt die LEG Thüringen eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 % des Beteiligungspreises ohne Förderung.
  • Kann die Standfläche nur teilweise weitervermietet werden, haftet der Mitaussteller anteilig auf die nicht weitervermietete Fläche. In diesem Fall erhebt die LEG Thüringen eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 75 % des Beteiligungspreises ohne Förderung für die nicht weitervermietete Fläche. Dem Mitaussteller wird in diesem Fall das Recht eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass dem Hauptaussteller kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

Es besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht für Mitaussteller, die eine Förderung bei der Thüringer Aufbaubank beantragt haben und diese Förderung aufgrund fehlender Voraussetzungen nicht erhalten. Dieses Kündigungsrecht kann bis spätestens 12 Wochen vor dem ersten Messetag (Posteingang) ausgeübt werden.

Die Nichtteilnahme ist in schriftlicher Form zu erklären.

Sollte es zu einer pandemiebedingten Absage der Messe kommen, werden den Mitausstellern die bis dahin entstandenen tatsächlichen Kosten, wie z. B. Verträge mit Drittanbietern, anteilig in Rechnung gestellt.