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Ministerium und LEG: Unterbringung von Flüchtlingen und gewerbliche Entwicklung in Mühlhausen vereinbar

Falls es zur Nutzung von Teilen der ehemaligen Görmar-Kaserne in Mühlhausen für eine Erstaufnahme-Einrichtung für Flüchtlinge kommt, wäre dies vereinbar mit einer weiteren Entwicklung des Gesamt-Standortes für industriell-gewerbliche Nutzungen. Dies erklärten am Freitag, 10. April 2015, das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) sowie die LEG Thüringen.

Die LEG hat das Kasernenareal zum Jahreswechsel von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) übernommen. Ein Entwicklungsvertrag zwischen der LEG und der Stadt Mühlhausen sieht vor, dass die LEG das Areal erschließt und an Investoren vermarktet. Aufgrund der unvorhersehbar großen Steigerung der Flüchtlingszahlen ist momentan im Gespräch, dass rund 15 bis 20 Prozent des Kasernenareals für die dringend benötigte dritte Erstaufnahme-Einrichtung im Freistaat genutzt werden könnten, der überwiegende Teil des Gebiets stünde nach wie vor für die wirtschaftliche Entwicklung zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund würde nach Ansicht von TMWWDG und LEG dadurch die bisherige industriell-gewerbliche Nutzungskonzeption nicht gefährdet; die LEG könnte den Entwicklungsvertrag im Sinne der Zielsetzung der Kommune, Unternehmen mit Arbeitsplätzen in Mühlhausen anzusiedeln, weiterhin erfüllen.

 Seit Wochen sieht sich die Landesregierung mit der Herausforderung konfrontiert, angesichts der unvorhersehbar steigenden Flüchtlingszahlen Kapazitäten zur Unterbringung von Tausenden notleidenden Menschen zu schaffen. Inzwischen hat sich gezeigt, dass die Etablierung einer dritten Erstaufnahme-Einrichtung in Thüringen notwendig ist.
Zugleich hofft die Stadt Mühlhausen, die von der Aufgabe des Bundeswehrstandortes stark beeinträchtigt ist, auf die dringend benötigte Schaffung von Arbeitsplätzen durch die geplanten Entwicklungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit der LEG.