Schloss Reinhardsbrunn, ein einzigartiges europäisches Bau- und Kulturdenkmal, war lange Jahre dem Verfall preisgegeben. In einem bundesweit einmaligen Enteignungsverfahren hatte der Freistaat die märchenhaft anmutende Schloss- und Parkanlage Reinhardsbrunn in sein Eigentum übernommen und umfangreiche nutzungsneutrale Sicherungs- und Sanierungsarbeiten an Schloss und Park durchgeführt. Im vergangenen Jahr wurde unter Federführung der Thüringer Staatskanzlei ein mehrstufiger und partizipativer Prozess zur Entwicklung einer nachhaltigen, denkmalgerechten und kostenneutralen Nutzung für Schloss und Park Reinhardsbrunn eingeleitet und die Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) mit der Erarbeitung einer Nutzungsstudie beauftragt.
Innerhalb eines Jahres - vom Startschuss für die Entwicklungsstrategie des Schlosses über den Ideenwettbewerb bis zum Ergebnis der Jurysitzung - hat die LEG Thüringen einen Masterplan mit dem Schwerpunkt Nutzungskonzept für Schloss und Park Reinhardsbrunn erarbeitet, der heute in Erfurt der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Als Ergebnis eines umfassenden Beteiligungsprozesses verschiedener Akteure soll das Konzept die nachhaltige und wirtschaftlich tragfähige Zukunft der historisch bedeutsamen Immobilie sichern. Das Nutzungskonzept für Schloss und Park Reinhardsbrunn ist der wesentliche Baustein für die zukünftige Entwicklung des Areals und damit zentraler Bestandteil des Masterplans.
Thüringens Staatssekretärin für Kultur, Tina Beer, stellte den Masterplan heute in den Räumen der LEG vor und betonte: „Der Masterplan ist ein Wegweiser für die weitere Entwicklung von Reinhardsbrunn. In einem breiten Beteiligungsprozess ist es gelungen, gemeinsam nachhaltige Ziele und Nutzungsperspektiven für das Schloss mit seinen neun Gebäuden und dem 15 Hektar großen Inneren Park zu definieren. Dafür gilt allen Beteiligten mein Dank. Ich bin mir sicher, dass die vorliegenden Nutzungsvarianten dazu beitragen, dieses einzigartige Ensemble in den nächsten Jahren mit neuem Leben zu erfüllen."
„Seit dem Übergang in die Obhut des Freistaats wurden rund 6,4 Millionen Euro in den Erhalt von Schloss Reinhardsbrunn investiert. Mit umfassenden Sicherungsmaßnahmen am gesamten Gebäudebestand konnten wir den jahrelangen Verfall von Schloss Reinhardsbrunn stoppen und gute Grundlagen für dessen künftige Weiterentwicklung legen. Mit der denkmalgerechten Sanierung der ehemaligen Schlosskapelle wird ab dem nächsten Jahr ein erster Baustein öffentlich nutzbar sein“, so Thüringens Staatssekretärin für Infrastruktur, Prof. Dr. Barbara Schönig.
Zu den dringlich notwendigen denkmalschutzrechtlichen Sicherungsmaßnahmen gehören das Herstellen der Dichtigkeit der Dächer und die Dachentwässerung, die Beseitigung des echten Hausschwamms, statisch konstruktive Ertüchtigungen, wie der Dachstuhl über dem Ahnensaal, und Baumpflegearbeiten im Park, die der Herstellung der Verkehrssicherheit und der Erhaltung des Gartendenkmals dienen. Die weiteren Bauwerke im Denkmalensemble wie Kavaliershaus, Stallgebäude und Marstall sowie der Park werden im Rahmen des Bauunterhalts gesichert beziehungsweise gepflegt.
Die Sanierung der ehemaligen Schlosskapelle soll im kommenden Jahr abgeschlossen werden. Die Kapelle soll ab 2025 als Veranstaltungsraum eröffnet werden. Allein die Kosten für die Sanierung der Kapelle belaufen sich auf ca. 7,6 Millionen Euro. Die Wiederherstellung der Parkanlage um den Mühlteich sowie die denkmalpflegerische Rekonstruktion der Parkmauer sollen 2026 abgeschlossen werden. Nach jetzigem Stand werden diese beiden Maßnahmen 5,4 Millionen Euro kosten. Damit umfasst das derzeit beauftragte Gesamtpaket für Bau-, Restaurierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Schloss insgesamt ca. 13 Millionen Euro.
Mit der Steuerung des Gesamtprozesses und der Erarbeitung des Masterplans wurde die LEG vom Freistaat Thüringen beauftragt. „Die Revitalisierung von Schloss und Park Reinhardsbrunn ist eine große Aufgabe. Der Masterplan konnte nur durch die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit verschiedenster Akteure erarbeitet werden. Dafür danken wir allen Beteiligten des Prozesses“, so Denis Peisker, Abteilungsleiter Stadt- und Regionalentwicklung der LEG Thüringen, beim heutigen Pressegespräch.
Architekt und Juryvorsitzender Hans-Gerd Schmidt ergänzt: „Im Rahmen der Masterplanung gelang es den beteiligten Akteuren grundlegende Positionen zur Entwicklung des Standortes auszuloten und festzuschreiben. In dem weiteren Vorgehen wird es darauf ankommen, gezielt und in Schritten diese Maßgaben weiter zu untersetzen, um interessierten Nutzern und Betreibern klare Rahmenbedingungen und Verwertungsmöglichkeiten aus unterschiedlichsten fachlichen Sichten aufzeigen zu können.“
Der Masterplan beinhaltet folgende vier Teilkonzepte zur Definition der Planungsziele für Schloss und Park Reinhardsbrunn:
Nutzungskonzept
Der Schlosskomplex umfasst insgesamt neun Gebäude mit einer Nutzfläche von ca. 4.500 m². Für die Nachnutzung der denkmalgeschützten Gebäude wird ein Nutzungsmix in fünf Varianten mit folgenden unterschiedlichen Nutzungsarten vorgeschlagen:
- Hotel/ Beherbergung
- Bildungs-/ Tagungszentrum mit Internat
- Gastronomie
- Besucherzentrum mit Ausstellungsfläche
- Veranstaltungszentrum,
- ergänzende Flächen für Büros bzw. nicht störendes Gewerbe/Dienstleistungen.
Der 15 ha große Innenpark bleibt in wesentlichen Teilen öffentlich zugänglich.
Für 2025 ist die Wiedereröffnung der Schlosskapelle als multifunktionaler Veranstaltungsraum geplant.
Städtebauliches Konzept
Hauptziel ist die nachhaltige denkmalgerechte Sanierung des gesamten Ensembles einschließlich der umgebenden Parkanlagen. Dabei besteht die Möglichkeit, das Marstallgebäude und das Pförtnerhaus jeweils durch einen Neubau in gleicher Kubatur zu ersetzen und das Gesamtensemble unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Vorgaben durch Neubauten zu ergänzen, soweit dies von der Nutzung her erforderlich ist.
Erschließungskonzept
Das Erschließungskonzept folgt den zukünftigen Nutzungen. Mit der Revitalisierung des Schlosskomplexes und seiner Einzelgebäude werden die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen umgesetzt.
Freianlagenkonzept
Schloss Reinhardsbrunn und sein Park, gegliedert in den Inneren und den Äußeren Park, sind ein einzigartiges Zeugnis europäischer Geschichte. Ziel für den Innenpark ist die Rückführung des Landschaftsparks in einen Zustand, der dem Reinhardsbrunner Landschaftspark um 1830 entspricht.
Das weitere Vorgehen ist wie folgt geplant:
- Fortführung der nutzungsneutralen Sicherungsarbeiten im Inneren Park und Abschluss der Sanierungsmaßnahmen an der Schlosskapelle im Jahr 2025 und Eröffnung als Veranstaltungsraum,
- Vorbereitung nutzungskonkreter Investitionen für die einzelnen Objekte von Schloss Reinhardsbrunn auf der Grundlage vertiefender Planungsformate und einer integrierten Marktansprache,
- Fortführung und Abschluss der Konzeptionen bzw. Planungen für den Außenpark und den gesamten Betrachtungsraum einschließlich des Bahnhofs Reinhardsbrunn und der Anbindung an die Stadt Friedrichroda,
- Fortführung der transparenten Projektkommunikation und damit Information aller am Prozess zu beteiligenden Akteure einschließlich der breiten Öffentlichkeit.
Alle Informationen zum bisherigen Entwicklungsprozess von Schloss und Park Reinhardsbrunn einschließlich des Masterplans sind auf der Projektwebsite unter folgendem Link abrufbar: https://www.leg-thueringen.de/perspektive-schloss-reinhardsbrunn/